25 — Wissen
Schadenminderung nach einem Wasserschaden: was Versicherungsnehmer beachten sollten
Nach einem Schaden geht es nicht nur darum, was die Versicherung tut, sondern auch darum, was vom Versicherungsnehmer erwartet wird. Diese Pflichten sind wenig bekannt, obwohl ihre Verletzung die Leistung kürzen oder ausschließen kann.
Was die Rettungspflicht nach § 62 VersVG bedeutet
Das österreichische Versicherungsvertragsgesetz verpflichtet den Versicherungsnehmer, bei Eintritt des Versicherungsfalls nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen. Diese Pflicht wird Rettungspflicht oder Schadenminderungspflicht genannt und ist in § 62 VersVG geregelt.
Verlangt wird, was in der konkreten Situation möglich und zumutbar ist. Niemand muss sich selbst in Gefahr bringen oder eine Sanierung in Eigenregie durchführen. Erwartet wird, dass man nicht zusieht, wie sich ein Schaden vergrößert, wenn man ihn mit vertretbarem Aufwand begrenzen könnte.
Die Pflicht endet in der Regel nicht mit dem Abstellen des Wassers. Solange sich ein Schaden noch vergrößern kann, etwa weil Feuchte im Bauteil sitzt und Folgeschäden drohen, ist weiter zu handeln. Deshalb gehört auch eine sachgerechte Trocknung in Abstimmung mit der Versicherung zum Bild.
Aufwendungen für Rettungsmaßnahmen fallen nach § 63 Abs 1 VersVG auch dann dem Versicherer zur Last, wenn sie erfolglos bleiben, soweit der Versicherungsnehmer sie den Umständen nach für geboten halten durfte. Ob und in welcher Höhe im Einzelfall ersetzt wird, entscheidet die Versicherung nach Gesetz und Vertrag.
Was das nach einem Wasserschaden konkret heißt
Übersetzt in einen Leitungswasserschaden bedeutet die Rettungspflicht vor allem schnelles, vernünftiges Handeln in den ersten Stunden. Die folgenden Maßnahmen gehören typischerweise dazu.
Typische Maßnahmen zur Schadenminderung
- Wasserzufuhr schließen, notfalls am Hauptabsperrventil
- Stehendes Wasser aufnehmen und bewegliche Gegenstände aus dem nassen Bereich bringen
- Nachbarn in darunterliegenden Einheiten warnen
- Einen Installateur für die Reparatur der Ursache beauftragen
- Eine Trocknung veranlassen oder mit der Versicherung abstimmen, damit sich kein Folgeschaden entwickelt
- Den Verlauf nach der Trocknung beobachten, statt die Sache mit dem Abbau der Geräte abzuhaken
Welche Obliegenheiten in vielen Bedingungen stehen
Neben der gesetzlichen Rettungspflicht enthalten Versicherungsverträge Obliegenheiten — Verhaltensregeln, die der Versicherungsnehmer einhalten muss, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Manche gelten vor dem Schaden, manche danach. Die genaue Ausgestaltung ist je Vertrag verschieden.
Nach dem Schaden steht die Anzeige an erster Stelle: Nach § 33 VersVG ist der Versicherungsfall unverzüglich anzuzeigen, also ohne schuldhaftes Zögern. Viele Bedingungen verlangen zusätzlich, der Versicherung Auskünfte zu erteilen, Belege vorzulegen und die Schadenstelle ohne Zustimmung nicht zu verändern, soweit das nicht zur Schadenminderung nötig ist.
Vor dem Schaden sehen Leitungswasser-Bedingungen häufig vor, wasserführende Anlagen in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und in nicht beheizten oder längere Zeit leerstehenden Räumen gegen Frost zu sichern, etwa durch Entleeren oder ausreichendes Beheizen.
| Zeitpunkt | Häufige Obliegenheiten | Praktische Umsetzung |
|---|---|---|
| Vor dem Schaden | Anlagen instand halten, Frostschutz bei Leerstand | Wartung dokumentieren, Leerstand beheizen oder Leitungen entleeren |
| Beim Schaden | Schaden abwenden und mindern | Wasser abstellen, sichern, Fachfirma rufen |
| Nach dem Schaden | Unverzüglich melden, Auskunft geben, Schadenstelle nicht eigenmächtig verändern | Fotos, Chronologie, ausgebaute Teile aufbewahren |
Was bei einer Verletzung passieren kann
Wird eine Obliegenheit oder die Rettungspflicht verletzt, kann die Versicherung unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise leistungsfrei werden. Dabei kommt es unter anderem auf den Grad des Verschuldens an und darauf, ob und wie sich die Verletzung auf den Schaden ausgewirkt hat. Ob das im Einzelfall zutrifft, ist eine Rechtsfrage.
Praktisch folgt daraus vor allem eines: Wer handelt und festhält, was er getan hat, steht besser da als jemand, der nachträglich rekonstruieren muss. Eine kurze Notiz mit Uhrzeiten und ein paar Fotos sind in den ersten Stunden schnell gemacht.
Für Hausverwaltungen kommt eine organisatorische Seite dazu. Wer für mehrere Objekte zuständig ist, profitiert von einem festen Ablauf: wer im Schadensfall erreichbar ist, wo die Absperrventile liegen, welche Fachfirmen für Leckortung und Trocknung beauftragt werden und wo die Polizzen der Objekte zu finden sind. Ein solcher Ablauf ist keine Pflicht aus dem Gesetz, verkürzt aber die Zeit zwischen Meldung und erster Maßnahme — und genau darauf kommt es bei der Schadenminderung an.
Warum Dokumentation zur Schadenminderung gehört
Ein häufig übersehener Folgeschaden entsteht nicht in den ersten Stunden, sondern Wochen später: Die Trocknung wurde abgeschlossen, Restfeuchte kommt aus dem Bauteil nach, und an der kältesten Stelle des Raums beginnt Schimmel zu wachsen. Wer den Raum nach der Trocknung beobachtet, kann eine solche Entwicklung früh erkennen und rechtzeitig reagieren.
Hier setzt San-Care an. Messpunkte erfassen Temperatur, relative Luftfeuchtigkeit und Taupunkt alle 15 Minuten; bei anhaltend kritischen Bedingungen gibt es einen Alert. Das ist ein Frühwarnsystem, kein Versprechen, dass kein Folgeschaden entsteht, und es trifft keine Aussage darüber, was eine Versicherung übernimmt. Betreut werden Objekte in Wien und Niederösterreich.
Begriffe in diesem Text
Kurz erklärt.
- Schadenminderungspflicht
- Die Pflicht des Versicherungsnehmers, einen eingetretenen Schaden nach Möglichkeit abzuwenden oder kleiner zu halten.
- Obliegenheit
- Eine Verhaltensregel im Versicherungsvertrag, deren Verletzung den Versicherungsschutz ganz oder teilweise gefährden kann.
- Schadenmeldung
- Die Mitteilung an die Versicherung, dass ein Schaden eingetreten ist, samt den bekannten Umständen.
- Folgeschaden
- Ein Schaden, der nicht unmittelbar beim Ereignis entsteht, sondern sich später daraus entwickelt, etwa Schimmel nach einem Wasserschaden.
- Frühwarnsystem
- Eine Messeinrichtung, die kritische Bedingungen meldet, bevor ein Schaden sichtbar wird.
- Alert
- Eine automatische Meldung per E-Mail, sobald an einem Messpunkt über längere Zeit kritische Bedingungen bestehen.
Häufige Fragen
Was dazu gefragt wird.
Nächster Schritt
Ein Objekt. Drei Monate. Dann wissen Sie es.
Der Pilot ist absichtlich klein: zehn Messpunkte in einem Ihrer Objekte, drei Monate lang. Danach liegt ein Report auf dem Tisch — und Sie entscheiden mit Daten statt mit Gefühl.
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