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Glossar — Recht & Verwaltung

Schadenminderungspflicht

Die Pflicht des Versicherungsnehmers, einen eingetretenen Schaden nach Möglichkeit abzuwenden oder kleiner zu halten.

Erklärt

Was hinter dem Begriff steckt.

Die Schadenminderungspflicht, im Versicherungsrecht auch Rettungspflicht genannt, verlangt vom Versicherungsnehmer, bei Eintritt eines Schadens nach Möglichkeit für dessen Abwendung oder Minderung zu sorgen und dabei Weisungen der Versicherung zu befolgen. Sie greift beim Eintritt des Versicherungsfalls, praktisch also, sobald der Schaden bemerkt wird.

Praktisch heißt das nach einem Wasserschaden: Wasser absperren, stehendes Wasser entfernen, Möbel und Wertgegenstände aus dem nassen Bereich bringen, eine Fachfirma für Ortung und Trocknung beauftragen und die Versicherung verständigen. Aufwendungen für solche Rettungsmaßnahmen fallen nach § 63 Abs 1 VersVG auch dann dem Versicherer zur Last, wenn sie erfolglos bleiben, soweit der Versicherungsnehmer sie den Umständen nach für geboten halten durfte. Ob und in welcher Höhe im Einzelfall ersetzt wird, entscheidet die Versicherung nach Gesetz und Vertrag.

Im Bestandsgebäude entscheidet oft die Reaktionszeit über das Ausmaß: Je länger Wasser in Estrich und Mauerwerk zieht, desto aufwendiger wird die Trocknung und desto größer das Risiko von Folgeschäden. Ein häufiger Irrtum ist, dass Schadenminderung Abwarten bis zur Besichtigung bedeutet; Sofortmaßnahmen sind gefragt, dokumentiert mit Fotos und Uhrzeit. Keine Rechtsberatung — im Einzelfall fachlich prüfen lassen.

Im Bestandsgebäude

Im österreichischen Versicherungsvertragsrecht heißt sie auch Rettungspflicht und ist in § 62 VersVG geregelt. Nach einem Wasserschaden bedeutet das vor allem: Wasser abstellen, Gegenstände sichern, Fachfirma rufen.

Muss ich nach einem Wasserschaden auf den Versicherungsgutachter warten?
Nein, Sofortmaßnahmen wie Wasser absperren, Wasser entfernen und Gegenstände sichern sind geboten, um den Schaden klein zu halten. Wichtig ist, den Zustand vorher mit Fotos und Uhrzeit festzuhalten und die Versicherung rasch zu informieren. Aufgezeichnete Raumklimadaten dokumentieren den weiteren Verlauf. San-Care liefert solche Messreihen für Objekte in Wien und Niederösterreich.

Nächster Schritt

Ein Objekt. Drei Monate. Dann wissen Sie es.

Der Pilot ist absichtlich klein: zehn Messpunkte in einem Ihrer Objekte, drei Monate lang. Danach liegt ein Report auf dem Tisch — und Sie entscheiden mit Daten statt mit Gefühl.

Antwort
rasch und persönlich
Im Gerät
keine Kamera, kein Mikrofon
Bewohner
Zustimmung vorausgesetzt
Gebiet
Wien & Niederösterreich