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Glossar — Recht & Verwaltung

Schadenmeldung

Die Mitteilung an die Versicherung, dass ein Schaden eingetreten ist, samt den bekannten Umständen.

Erklärt

Was hinter dem Begriff steckt.

Eine Schadenmeldung ist die Anzeige an die Versicherung, dass ein Versicherungsfall eingetreten ist. Sie enthält, was bekannt ist: Zeitpunkt und Ort, vermutete Ursache, betroffene Räume und Gegenstände sowie bereits gesetzte Sofortmaßnahmen. Die Meldung löst die Bearbeitung aus. Nach § 33 VersVG ist der Versicherungsfall unverzüglich anzuzeigen; manche Bedingungen nennen zusätzlich konkrete Fristen.

Eine gute Meldung ist sachlich und chronologisch: wann der Schaden bemerkt wurde, wann das Wasser abgesperrt wurde, wer verständigt wurde. Fotos vor jeder Aufräumarbeit, eine Liste beschädigter Dinge und Rechnungen von Notmaßnahmen gehören dazu. Was noch unklar ist, darf als offen bezeichnet werden, statt eine Ursache zu vermuten.

Im Mehrparteienhaus in Österreich gibt es oft mehrere Versicherungen, etwa die Gebäudeversicherung der Liegenschaft und Haushaltsversicherungen der Bewohner. Eine Meldung an die Hausverwaltung ersetzt dabei nicht automatisch die Meldung an die eigene Haushaltsversicherung. Ein häufiger Irrtum ist, mit der Meldung zu warten, bis die Ursache feststeht; gemeldet wird, sobald der Schaden bekannt ist, ergänzt wird später. Keine Rechtsberatung — im Einzelfall fachlich prüfen lassen.

Im Bestandsgebäude

In Österreich ist der Versicherungsfall nach § 33 VersVG unverzüglich anzuzeigen. Eine kurze Chronologie mit Uhrzeiten und Fotos macht die Meldung nachvollziehbar und erspart Rückfragen.

Was muss in eine Schadenmeldung an die Versicherung hinein?
Eine Schadenmeldung enthält Zeitpunkt und Ort des Schadens, die vermutete oder offene Ursache, betroffene Räume und Gegenstände, bereits gesetzte Sofortmaßnahmen sowie Fotos vor dem Aufräumen. Eine kurze Chronologie mit Uhrzeiten erspart Rückfragen. Aufgezeichnete Raumklimadaten können den Verlauf ergänzend dokumentieren. San-Care liefert solche Messreihen für Objekte in Wien und Niederösterreich.

Nächster Schritt

Ein Objekt. Drei Monate. Dann wissen Sie es.

Der Pilot ist absichtlich klein: zehn Messpunkte in einem Ihrer Objekte, drei Monate lang. Danach liegt ein Report auf dem Tisch — und Sie entscheiden mit Daten statt mit Gefühl.

Antwort
rasch und persönlich
Im Gerät
keine Kamera, kein Mikrofon
Bewohner
Zustimmung vorausgesetzt
Gebiet
Wien & Niederösterreich