Zum Inhalt springen

Glossar — Recht & Verwaltung

Betriebskosten

Laufende Kosten für den Betrieb eines Hauses, die der Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen auf die Mieter aufteilen darf.

Erklärt

Was hinter dem Begriff steckt.

Betriebskosten sind die laufenden Kosten, die für den Betrieb eines Hauses anfallen, etwa Wasser und Abwasser, Müllabfuhr, Hausbetreuung, bestimmte Versicherungen und die Beleuchtung allgemeiner Teile; dazu kommen laufende öffentliche Abgaben wie die Grundsteuer. Im Mietverhältnis darf der Vermieter sie unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zum Hauptmietzins auf die Mieter aufteilen, im Wohnungseigentum werden sie auf die Eigentümer verteilt.

Im Vollanwendungsbereich des MRG ist abschließend geregelt, welche Kosten als Betriebskosten gelten; was nicht im Katalog steht, darf nicht als Betriebskosten verrechnet werden. Außerhalb des Vollanwendungsbereichs richtet sich die Umlage vor allem nach dem Mietvertrag. Im Wohnungseigentum werden Aufwendungen grundsätzlich nach Miteigentumsanteilen verteilt, sofern nichts anderes vereinbart oder beschlossen ist.

Für neue Leistungen wie ein Feuchtemonitoring bedeutet das: Ob die Kosten umgelegt werden dürfen, hängt vom Anwendungsbereich und vom Vertrag ab und ist nicht vorauszusetzen. Ein häufiger Irrtum ist, dass Erhaltungsarbeiten zu den Betriebskosten zählen; sie werden im MRG gesondert behandelt und nicht über die Betriebskostenabrechnung finanziert. Keine Rechtsberatung — im Einzelfall fachlich prüfen lassen.

Im Bestandsgebäude

Im Vollanwendungsbereich des MRG legt § 21 Abs 1 MRG abschließend fest, welche Kosten dazugehören. Ob neue Posten wie ein Monitoring umgelegt werden dürfen, ist deshalb rechtlich im Einzelfall zu prüfen und nicht vorauszusetzen.

Welche Kosten gehören in Österreich zu den Betriebskosten einer Mietwohnung?
Typisch sind Wasser, Abwasser, Müllabfuhr, Hausbetreuung, Versicherungen und die Beleuchtung allgemeiner Teile. Im Vollanwendungsbereich des MRG ist der Katalog abschließend, sonst entscheidet vor allem der Mietvertrag; die Umlage neuer Posten ist im Einzelfall zu prüfen. Das gilt auch für ein Feuchtemonitoring, wie es San-Care für Hausverwaltungen in Wien und Niederösterreich anbietet.

Nächster Schritt

Ein Objekt. Drei Monate. Dann wissen Sie es.

Der Pilot ist absichtlich klein: zehn Messpunkte in einem Ihrer Objekte, drei Monate lang. Danach liegt ein Report auf dem Tisch — und Sie entscheiden mit Daten statt mit Gefühl.

Antwort
rasch und persönlich
Im Gerät
keine Kamera, kein Mikrofon
Bewohner
Zustimmung vorausgesetzt
Gebiet
Wien & Niederösterreich